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Linkvolt › Fragen

Kann ich den Dienstwagen an meiner eigenen Wallbox laden, ohne den Stromanbieter zu wechseln?

Ja. Sie behalten Ihren Stromvertrag und Ihre Wallbox. Linkvolt liest nur die Ladevorgänge aus und erstellt daraus die Aufstellung für den Arbeitgeber; ein Tarif oder ein Versorgerwechsel gehört nicht dazu.

Viele Angebote zum Dienstwagenladen zuhause sind an einen Stromtarif gekoppelt: Der Anbieter liefert den Strom, rechnet ihn ab und erstattet über den Arbeitgeber. Das funktioniert, bindet Sie aber an einen Versorger und oft an eine bestimmte Wallbox. Linkvolt geht den anderen Weg. Der Strom kommt weiter von Ihrem Versorger, zu Ihrem Preis, über Ihren Zähler. Linkvolt kümmert sich nur um die Frage, wie viel davon in den Dienstwagen geflossen ist.

So bleibt alles, wie es ist

  • Ihr Stromvertrag läuft unverändert weiter. Linkvolt verkauft keinen Strom und hat keinen Tarif.
  • Ihre Wallbox bleibt. Wir prüfen vorab, ob sie sich einbinden lässt; getestet haben wir bisher Geräte von go-e, Zaptec, Mennekes, Hager und Fronius.
  • Ihr Zähler bleibt. Die Strommenge je Ladevorgang kommt aus der Wallbox, nicht aus dem Hauszähler.
  • Sie entscheiden, wer die Aufstellung bekommt: Sie selbst zum Weiterleiten oder direkt der Arbeitgeber.

Das hat zwei Folgen. Erstens: Wechseln Sie irgendwann den Stromanbieter, ändert sich für die Abrechnung nichts. Zweitens: Der Preis je Kilowattstunde, den der Arbeitgeber erstattet, richtet sich nach Ihrem Vertrag oder nach einer Vereinbarung mit dem Arbeitgeber, nicht nach einem Tarif von Linkvolt.

Der erste Pilotkunde in München ist seit Oktober 2026 live.

Häufige Rückfragen

Brauche ich einen zweiten Zähler vom Netzbetreiber? Für die Aufstellung an den Arbeitgeber nicht. Die Wallbox misst selbst. Ob Ihr Arbeitgeber oder Ihre Steuerberatung einen zusätzlichen Zähler verlangt, ist eine Frage an diese beiden.

Was ist, wenn ich eine PV-Anlage habe? Dann lädt der Dienstwagen teils mit eigenem Strom vom Dach. Die Aufstellung zeigt weiterhin die geladene Menge je Vorgang. Wie der Arbeitgeber Strom vom eigenen Dach bewertet, klären Sie dort und mit Ihrer Steuerberatung.

Kann der Arbeitgeber meinen Stromverbrauch im Haus sehen? Nein. Er sieht nur die freigegebenen dienstlichen Ladevorgänge des Dienstwagens. Private Vorgänge und der übrige Haushalt sind für ihn nicht sichtbar.

Was kostet das und wer zahlt? Das hängt davon ab, ob Sie als Fahrer oder für einen Arbeitgeber anfragen. Beschreiben Sie Ihren Fall kurz über das Formular, wir antworten mit dem passenden Umfang.

Muss die Wallbox online sein? Ja, sie meldet ihre Ladevorgänge über das Internet. Welche Verbindung Ihr Gerät braucht, klären wir bei der Prüfung.

Eigenen Fall anfragen

Stand Oktober 2026. Ob und wie Ihr Arbeitgeber den Strom erstattet, legt er fest; die steuerliche Seite klären Sie mit Ihrer Steuerberatung.