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Gemeinsame Wallbox Hager witty park 2 oder witty share im Mehrfamilienhaus abrechnen: geht das?
Die Anbindung Ihres konkreten Modells muss zunächst geprüft werden. Ziel ist eine Zuordnung der übermittelten Ladevorgänge und eine Aufstellung je Nutzer für die Abrechnung durch den Anbieter. Signierte Messwerte hängen von der Eichrechtsvariante ab; welche Variante Sie haben und was davon ankommt, prüfen wir vorab.
In Ihrer Tiefgarage oder am Stellplatz steht eine Wallbox von Hager, die mehrere Bewohner nutzen. Damit die Stromkosten gerecht verteilt werden, muss jeder Ladevorgang einer Person zugeordnet werden. Das Modell witty park 2 oder witty share spricht OCPP 1.6 JSON (witty park 2; für die witty share ist die Version beim Hersteller noch offen), also das offene Protokoll, über das Wallboxen mit einem Abrechnungssystem verbunden werden.
Was mit Hager witty park 2 oder witty share geht
- In die Tests einbezogen, Einzelheiten je Modell im Prüfgespräch.
- Vor einer Zusage prüfen wir am Gerät, ob Startart und Nutzerzuordnung funktionieren und Beginn, Ende sowie Zählerstände der Ladevorgänge bei Linkvolt ankommen.
- Signierte Messwerte: bei der Eichrechtsvariante der witty share (XEV1R22T2ER) laut Hersteller signierte Messwerte im OCMF-Format, bei der Eichrechtsvariante der witty park 2 (XVP222SQD, XVG222SQD) noch nicht belegt; ob sie bei Linkvolt ankommen, prüfen wir am Gerät.
- Eichrecht: witty park 2 nur als Eichrechtsvariante XVP222SQD oder XVG222SQD mit Konformitätserklärung nach Messgesetz, witty share nur als XEV1R22T2ER; Varianten mit reinem MID-Zähler und ältere witty park ohne. Ob Ihr Fall eine eichrechtskonforme Messung braucht, hängt davon ab, wer an wen abrechnet; das klären Sie mit Ihrem Berater, wir liefern die Gerätedaten.
- Der Stromvertrag bleibt bei der Eigentümergemeinschaft oder beim Vermieter. Linkvolt liefert keinen Strom.
Hager ist im Elektrohandwerk verbreitet, Geräte oft schon im Bestand. Ob Ihr konkretes Gerät mit der vorhandenen Firmware und Konfiguration einsatzbereit ist, prüfen wir vor der Einrichtung. Eine Zusage gibt es erst nach dieser Prüfung.
Der erste Pilotkunde in München ist seit Oktober 2026 live.
Häufige Rückfragen
Wie viele Nutzer kann eine Wallbox haben? So viele, wie Chips angelegt werden. Die Zuordnung läuft über die Nutzer, nicht über die Stellplätze.
Geht das auch mit mehreren Wallboxen? Mehrere Wallboxen müssen jeweils geprüft und eingerichtet werden. Ob sich ihre Daten in einer Aufstellung je Nutzer zusammenführen lassen, bestätigen wir für den konkreten Aufbau.
Was bekommt die Verwaltung? Vorgesehen ist eine Aufstellung der zugeordneten Ladevorgänge, Zählerstände und Monatssummen. Den für Ihr Gerät belegten Umfang bestätigen wir nach der Prüfung. Die Abrechnung liegt beim Anbieter.
Was ist mit Mietern, die ausziehen? Der Chip wird aus der Nutzerliste genommen; wie die Wallbox danach mit diesem Chip umgeht, prüfen wir bei der Einrichtung. Die bis dahin geladenen Mengen bleiben für die Abrechnung erhalten.
Kann jeder Nutzer seine eigenen Ladevorgänge sehen? Die Sicht auf eigene Vorgänge gehört zum vorgesehenen Ablauf. Ob dieser für Ihr Gerät vollständig funktioniert, prüfen wir zusammen mit der Anbindung und Nutzerzuordnung.
Was passiert, wenn jemand ohne Chip lädt? Ob die Wallbox nur für angelegte Chips freigibt, hängt vom Gerät und seiner Einstellung ab. Das prüfen wir vorab.
Brauche ich eine Internetverbindung in der Tiefgarage? Ja. Ohne Verbindung kann die Wallbox keine Ladevorgänge melden. WLAN-Reichweite oder ein LAN-Kabel gehören deshalb zur Prüfung.
Eigenen Fall anfragenStand Oktober 2026. Modellangaben nach Herstellerunterlagen und eigenen Tests; Firmware und Konfiguration entscheiden mit. Welche Messtechnik Ihr Fall braucht, prüfen wir vorab; rechtliche Fragen klären Sie mit Ihren Beratern.
