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Welchen Nachweis braucht der Arbeitgeber für zuhause geladenen Strom?
Eine monatliche Aufstellung je Fahrzeug mit Zeitraum, Ladevorgängen, Zählerständen und geladener Strommenge. Linkvolt erzeugt diese Aufstellung aus den Daten Ihrer Wallbox, bei geeigneten Geräten mit signierten Messwerten.
Wer den Dienstwagen zuhause lädt und den Strom vom Arbeitgeber erstattet haben möchte, braucht einen Beleg darüber, wie viel Strom in dieses Fahrzeug geflossen ist. Eine Schätzung aus der Stromrechnung enthält auch Haushalt und andere Verbraucher. Linkvolt stellt dafür die Ladedaten bereit, die Ihre Wallbox je Vorgang meldet. Welcher Beleg ausreicht, klären Sie mit Ihrem Arbeitgeber und Ihrer Steuerberatung.
Was in der Linkvolt-Aufstellung steht
- Zeitraum, also der Abrechnungsmonat, und das Fahrzeug, dem die Ladevorgänge zugeordnet sind.
- Je Ladevorgang Beginn und Ende, Zählerstand am Anfang und am Ende sowie die daraus berechnete Strommenge in Kilowattstunden.
- Die Monatssumme je Fahrzeug.
- Der Nachweisstatus je Vorgang: Liefert die Wallbox signierte Messwerte, ist das vermerkt. Dann lässt sich die Strommenge unabhängig prüfen.
Die Aufstellung zeigt die Zählerstände je Vorgang, sodass Lücken oder Sprünge sichtbar werden. Fällt uns so etwas auf, klären wir den Grund mit Ihnen. Private Ladevorgänge an derselben Wallbox lassen sich trennen, wenn jedes Fahrzeug einen eigenen Chip nutzt.
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Häufige Rückfragen
Reicht ein Foto vom Zähler der Wallbox? Ein Foto zeigt einen Stand, aber nicht, welches Fahrzeug wann geladen hat. Die Linkvolt-Aufstellung zeigt jeden Vorgang einzeln. Welcher Nachweis ausreicht, klären Sie mit Ihrem Arbeitgeber und Ihrer Steuerberatung.
Was bedeutet signierter Messwert? Manche Wallboxen unterschreiben ihre Zählerstände digital. Ein Dritter kann das prüfen. Der Wert stammt dann nachweislich aus genau diesem Gerät und wurde nicht verändert. Linkvolt übernimmt die Signatur in die Aufstellung, wenn die Wallbox sie liefert. Ihr Gerät prüfen wir vorab.
Muss meine Wallbox dafür geeicht sein? Das hängt davon ab, wer an wen abrechnet. Linkvolt liefert die Daten, die Ihre Wallbox hergibt. Welche Anforderungen in Ihrem Fall gelten, klären Sie mit Ihrer Steuerberatung. Was Ihr Gerät technisch leistet, sagen wir Ihnen vorher.
Wie bekommt der Arbeitgeber die Aufstellung? Als Datei zum Weiterleiten oder zum Ablegen in der Lohnbuchhaltung. Welcher Weg bei Ihnen passt, legen wir bei der Einrichtung fest.
Was passiert bei einer Korrektur? Trifft ein Ladevorgang verspätet ein oder wird eine Zuordnung geklärt, stimmen wir die geänderte Aufstellung mit Ihnen ab. Wie Korrekturen festgehalten werden, legen wir bei der Einrichtung fest.
Kann ich die Daten auch selbst sehen? Ja, tagesaktuell im Portal, mit Zeit und Strommenge je Ladevorgang.
Eigenen Fall anfragenStand Oktober 2026. Welche Form des Nachweises Ihr Arbeitgeber oder das Finanzamt verlangt, ist eine Frage an Ihre Steuerberatung. Hier steht nur, was Linkvolt liefert.
