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Linkvolt › Fragen

Wie wird PV-Strom im Mehrfamilienhaus den Wohnungen zugeordnet?

Über ein Messkonzept, das den erzeugten Strom und den Verbrauch je Wohnung zeitgleich erfasst, und eine Rechenregel, die jedem Haushalt seinen Anteil zuordnet. Linkvolt entwickelt dafür Messkonzept und Abrechnungsverfahren; eine produktive Abrechnung für Wohnungen läuft noch nicht, den Umfang klären wir am konkreten Gebäude.

Eine PV-Anlage auf einem Mehrfamilienhaus erzeugt Strom, den die Bewohner nutzen könnten. In der Praxis landet er oft im Netz. Niemand ordnet ihn den Wohnungen zu. Die Zuordnung braucht zwei Dinge: Messwerte, die zeigen, wann die Anlage wie viel erzeugt und welche Wohnung wann wie viel verbraucht, und eine Rechenregel, die den Dachstrom unter den Haushalten aufteilt.

Was Linkvolt dafür entwickelt

  • Ein Messkonzept für den Gebäudefall: welche Zähler nötig sind, wer sie betreibt und wie die Daten zu uns kommen. Zähler kommen vom Messstellenbetreiber, nicht von Linkvolt.
  • Eine Rechenregel, die den lokal erzeugten Strom nach einem festgelegten Schlüssel auf die teilnehmenden Wohnungen verteilen und den Rest als Netzbezug ausweisen soll.
  • Ein Abrechnungsverfahren je Wohnung mit Anteil Dachstrom, Anteil Netzstrom und den vereinbarten Preisen. Dieses Verfahren ist in Entwicklung und noch bei keinem Gebäude im laufenden Betrieb. Linkvolt liefert keinen Strom und ist nicht Zahlungsempfänger für den Strom.
  • Ladevorgänge an gemeinsamen Wallboxen ordnet Linkvolt bereits zu. Ob Wohnungsstrom und Ladepunkte später in einer gemeinsamen Abrechnung stehen, ist Teil der Entwicklung.

Offen gesagt: Der Gebäudefall ist technisch anspruchsvoller als die Wallbox-Abrechnung, weil mehr Beteiligte und mehr Zähler mitspielen. Für Ladepunkte ist Linkvolt im Betrieb, für die Wohnungszuordnung suchen wir das erste Gebäude. Ob der Standardprozess Ihres Netzbetreibers die Zuordnung unterstützt, prüfen wir zuerst. Wir sagen Ihnen vor der Einrichtung, was in Ihrem Gebäude möglich ist und was nicht.

Der erste Pilotkunde in München ist seit Oktober 2026 live, dort mit Ladepunkten.

Häufige Rückfragen

Müssen alle Wohnungen mitmachen? Nein. Wer nicht teilnimmt, behält seinen Stromvertrag unverändert. Für den Strom, den das Dach nicht deckt, beziehen Teilnehmer weiter über einen Stromliefervertrag. Wie das für Ihr Haus aussieht, klären wir vorab mit Ihnen.

Brauchen wir neue Zähler? In der Regel intelligente Messsysteme oder zumindest Zähler mit Viertelstundenwerten. Welche Zähler Ihr Messstellenbetreiber einbauen kann, klären wir mit Ihnen.

Wer legt den Preis für den Dachstrom fest? Der Anbieter des Dachstroms, oft die Eigentümergemeinschaft. Linkvolt arbeitet mit dem vereinbarten Preis, verkauft aber selbst keinen Strom.

Geht das auch mit einer Wallbox in der Tiefgarage? Für die Wallbox ja: Ladevorgänge werden bereits den Nutzern zugeordnet und abgerechnet. Die gemeinsame Abrechnung mit dem Dachstrom der Wohnungen ist in Entwicklung.

Wie lange dauert die Einrichtung? Das hängt vom Zählerstand im Gebäude und vom Netzbetreiber ab. Beschreiben Sie Anlage, Wohnungen und vorhandene Zähler über das Formular, dann bekommen Sie eine erste Einschätzung.

Eigenen Fall anfragen

Stand Oktober 2026. Ob und wie Ihr Netzbetreiber die Zuordnung von Dachstrom auf mehrere Wohnungen unterstützt, prüfen wir für Ihr Gebäude. Rechtliche und steuerliche Fragen klären Sie mit Ihren Beratern.