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Linkvolt › Fragen

Braucht eine gemeinsam genutzte Wallbox in der Tiefgarage einen eichrechtskonformen Zähler?

Das hängt davon ab, wer an wen abrechnet und ob Strom weiterverkauft oder nur umgelegt wird. Linkvolt prüft vorab, was Ihre Wallbox messtechnisch leistet, und sagt Ihnen, welche Fragen Sie vor der Entscheidung klären sollten.

Die Frage kommt in fast jedem Gespräch über eine gemeinsame Wallbox in der Tiefgarage. Eine einfache Antwort gibt es nicht. Es kommt auf die Konstellation an: Rechnet die Eigentümergemeinschaft Kosten unter ihren Mitgliedern um, oder verkauft jemand Strom an Dritte? Hängt die Wallbox am Allgemeinstrom oder an einem eigenen Zähler? Zahlen die Nutzer nach Kilowattstunde oder pauschal? Je nach Antwort gelten andere Anforderungen an die Messung.

Was Linkvolt vorab prüft

  • Welche Messwerte Ihre Wallbox liefert und ob sie diese signiert. Einige Geräte, etwa getestete Modelle von Zaptec, geben signierte Zählerstände je Ladevorgang aus. Andere liefern nur einen laufenden Zählerstand ohne Signatur.
  • Wie die Wallbox angeschlossen ist: eigener Zähler, Unterzähler oder Allgemeinstrom. Das entscheidet, welche Menge überhaupt zuordenbar ist.
  • Wer die Nutzer sind: nur Bewohner und Eigentümer, oder auch Besucher und Gäste.
  • Wie abgerechnet werden soll: Umlage nach Verbrauch innerhalb der Gemeinschaft oder Abrechnung an Dritte.

Das Ergebnis ist eine kurze Übersicht: was Ihr Gerät kann, was fehlt und welche Fragen Sie mit Ihrer Verwaltung oder einem Berater klären sollten, bevor Sie Hardware kaufen. Linkvolt liefert keinen Strom und verkauft keine Wallbox. Wir bleiben Software auf Ihrer Hardware und führen eine Liste getesteter Geräte, ohne eine Kompatibilitätszusage für alle Modelle.

Der erste Pilotkunde in München ist seit Oktober 2026 live.

Häufige Rückfragen

Unsere Wallbox hat keinen geeichten Zähler. Ist sie damit unbrauchbar? Nicht unbedingt. Auch ohne geeichten Zähler ordnet Linkvolt die Ladevorgänge den Nutzern zu und stellt die Daten bereit. Ob das in Ihrem Fall reicht, hängt von den Fragen oben ab. Wir sagen Ihnen, was das Gerät technisch liefert; die rechtliche Einordnung bleibt bei Ihrem Berater.

Was ist der Unterschied zwischen MID-Zähler und Eichrecht? Ein MID-Zähler ist ein geprüfter Stromzähler. Das Eichrecht für Ladepunkte stellt zusätzliche Anforderungen an die ganze Kette von der Messung bis zum Beleg. Welche Anforderung für Sie gilt, klärt ein Berater; wir liefern dafür die Gerätedaten.

Können wir mit der vorhandenen Wallbox anfangen und später umrüsten? Oft ja. Die Zuordnung der Ladevorgänge zu Nutzern funktioniert unabhängig davon, ob die Messwerte signiert sind. Wird später ein anderes Gerät nötig, bleiben die Nutzer und die bisherigen Daten erhalten.

Wer entscheidet am Ende? Die Eigentümergemeinschaft oder der Vermieter, auf Grundlage der Geräteprüfung und der Beratung. Beschreiben Sie Ihren Fall über das Formular, dann bekommen Sie zuerst die Geräteprüfung.

Eigenen Fall anfragen

Stand Oktober 2026. Ob in Ihrem Fall eine eichrechtliche Anforderung gilt, ist eine Rechtsfrage; dieser Text beantwortet sie nicht. Er beschreibt, was wir prüfen und was Ihre Wallbox leisten kann.